Das Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei umfasst ua sämtliche Materien des
österreichischen Arbeitsrechts. Natürlich
unterstützen wir Sie auch in anderen Rechtsgebieten, in denen
arbeitsrechtliche Fragestellungen zu klären sind.
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Einblick in das
Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht ist ein Sonderprivatrecht und regelt
im Wesentlichen das Verhältnis zwischen ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen. Man spricht hierbei auch von DienstnehmerInnen und
DienstgeberInnen. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische
und soziale Ungleichgewicht zwischen ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen auszugleichen. Die Rechte und Pflichten einer/eines
ArbeitnehmerIn bei Begründung, Beendigung sowie im Verlauf eines
Arbeitsverhältnisses werden in den einschlägigen arbeitsrechtlichen
Gesetzen, wie zB im Angestelltengesetz detailliert geregelt. Die
Gesetze sollen ArbeitnehmerInnen vor Übervorteilung durch ihre
ArbeitgeberInnen schützen.
Ein zentrales Thema im Arbeitsrecht ist zum Beispiel
das Kündigungsverfahren: Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden,
empfiehlt es sich jedenfalls zu hinterfragen, ob der
Kündigungsausspruch zulässig war bzw. rechtmäßig erfolgt ist. Die
Überprüfung, ob eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen wurde oder
nicht, sollte umgehend erfolgen, weil in der Regel den
ArbeitnehmerInnen 14 Tage Zeit bleiben, die Kündigung wegen zB
Sozialwidrigkeit beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht
anzufechten.
Ein weiteres wesentliches Thema ist das eigentliche Verhalten zwischen
ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Hierbei hört man immer wieder
von sogenannten „Mobbingattacken“. Sollten sich ArbeitnehmerInnen von
ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen unfair behandelt bzw. gemobbt
fühlen, empfiehlt es sich auch hier überprüfen zu lassen, ob
tatsächlich Mobbing gegen sie betrieben wurde. Gerne unterstützen wir
Sie in den eben genannten arbeitsrechtlichen Themengebieten oder in
anderen, mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden
Rechtsfragen.